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Tabu für den Betrieb von Induktionserwärmungs-Abschreckanlagen

Tabu für den Betrieb von Induktionserwärmungs-Abschreckanlagen

1) Das Werkstück darf keine Ölflecken und Grate aufweisen.

2) Leerlaufheizung ist erlaubt.

3) Die elektrischen Parameter dürfen den maximal zulässigen Wert nicht überschreiten.

4) Berühren Sie beim Erhitzen nicht das Werkstück und den Sensor, um Verbrennungen zu vermeiden.

5) Beim Erhitzen dürfen das Werkstück und der Sensor nicht berührt werden, um den Sensor nicht zu zerbrechen oder das Werkstück zu verbrennen.

6) Der Sensor darf nicht durch Herunterfallen oder Berühren verformt werden und darf kein Wasser durchsickern oder austreten.